Kuraufenthalt

Kuren helfen Krankheiten vorzubeugen, Symptome zu lindern
oder nach einer Krankheit schneller wieder in ein normales Leben zurückzufinden.
Kurz: Sie helfen bei der Erhaltung der Gesundheit. Finanziert werden Kuren durch Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern.

 

Einen Anspruch auf medizinische Präventionsleistungen haben Versicherte, in verschiedenen Fällen. Hierunter zählen: Eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden sowie Krankheiten zu verhüten,
bzw. deren Verschlimmerung zu vermeiden.
Weiterhin besteht ein Anspruch wenn einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegen gewirkt werden
soll und eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigt werden soll.

 

Sie können eine ambulante Vorsorgekur an einem Kurort machen.
Die Krankenkasse übernimmt Kosten für Badearzt und verordnete Anwendungen. Je nach Satzung der Krankenkasse ist zu den übrigen
anfallenden Kosten auch ein Zuschuss von bis zu 13 Euro am Tag möglich. Erst wenn die ambulanten Leistungen und die Vorsorgekur
nicht ausreichen, kann die Krankenkasse die Kosten für eine
Behandlung Unterkunft und Verpflegung übernehmen.
Eine Vorsorgekur kann nach drei Jahren wiederholt werden.

 

Weitere Informationen:

Krankenkassenratgeber.de

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